vitembal GmbH
Verpackungsmittel
Kopernikusstraße 21
D-50126 Bergheim/Erft
GERMANY

Postfach 1507
D-50105 Bergheim/Erft
GERMANY

Tel.: +49 (0) 22 71/ 47 32 - 0
Fax: +49 (0) 22 71/ 47 32 - 20
E-Mail: info@vitembal.de

Geschäftführer:
Frank Bänsch, Luc Julien

HRB 30773
Amtsgericht Köln

Bankverbindung:

Commerzbank Bergheim
BLZ 370 400 44
Kto.-Nr. 3900 370

Swiftadresse: COBADEFF374
Kreissparkasse Köln
BLZ 370 502 99
Kto.-Nr. 0 142 016 868




I.

1.


2.


3.


II.

1.

2.

3.


II.




III.

1.


2.



3.



4.



5.



V.

1.



2.


3.





4.

5.

6.


7.



8.




VI.

1.


2.


3.


VII.

1.



2.



3.



VIII.

1.

2.


IX.

1.





2.



3.



X.

1.

2.


3.

4.

 


Allgemeines


Die Abwicklung uns erteilter Aufträge erfolgt ausschließlich nach den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vom Lieferer bestätigt worden sind. Sie gelten jeweils nur für den Fall, für den sie vereinbart worden sind.

Jede Zusage eines Bevollmächtigten des Lieferers bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


Angebot

Angebote des Lieferers sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.

Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers zustande.

Die in dem Angebot enthaltenen Angaben über Gewichte und Maße sind Annäherungswerte. Der Lieferer behält sich bei allen Aufträgen 10 %ige Mehr- oder Minderlieferungen vor.

Lieferumfang


Der Lieferumfang richtet sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

Lieferzeiten

Vereinbarte Lieferfristen laufen ab Absendung der Auftragsbestätigung, es sei denn, der Besteller habe noch Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Fertigung der Lieferung benötigt werden.

Durch die Mitteilung der Versandbereitschaft wird die Lieferfrist eingehalten. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so gilt als Versandtag der Tag der Versandbereitschaft bei dem Lieferer.

Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer von Hindernissen, die nicht im Einflussbereich des Lieferers liegen. Hierher gehören zum Beispiel behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Verzögerung seitens des Vorlieferers usw. Ereignisse dieser Art berechtigen den Lieferer zum Rücktritt vom Vertrag.

Nach Ablauf der Lieferfrist kann der Besteller, wenn er eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Erstattung irgendwelcher Aufwendungen stehen ihm nicht zu.

Verzögert sich die Lieferung aus in der Person des Bestellers liegenden Gründen, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten für Lagerung, Transport, Überarbeitung usw. zu tragen.


P
reise und Zahlungen

Den Preisen liegen die bei Vertragsabschluss gegebenen Lohn-, Material- und Energie-kosten zugrunde. Bei Änderung dieser Kosten bis zur Auslieferung ist der Lieferer zu einer Anpassung der vereinbarten Preise an die geänderten Kosten berechtigt.

Zahlungen sind gemäß der genannten Bedingungen zu leisten. Die Forderungen des Lieferers werden fällig bei Lieferung bzw. bei Meldung der Versandbereitschaft.

Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit ein. In diesem Fall ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung vom Lieferer für fällig erklärt werden. Anweisungen des Bestellers bezüglich der Verrechnung von Zahlungen sind unwirksam.

Diskontspesen, Wechselsteuer und Verzugszinsen sind sofort zu zahlen.

Während des Verzugs des Bestellers entfällt die Gewährleistungspflicht des Lieferers.

Der Besteller darf gegen die Forderungen des Lieferers weder aufrechnen noch steht ihm ein Zurückhaltungsrecht zu.

Bei Verzug des Bestellers darf der Lieferer seine gesamte Restforderung sofort fällig stellen. Er ist befugt, die Durchführung der Lieferung von einer Vorauszahlung des Auftragsgebers abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass die Ansprüche des Lieferers gefährdet sind, so ist der Lieferer berechtigt, Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen. Wird dies abgelehnt, so kann der Lieferer unter Ausschluss jeglicher Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten.


Gefahrübergang


Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit beendeter Verladung auf den Besteller über.

Verzögert sich der Versand aus nicht vom Lieferer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers.


Eigentumsvorbehalt


Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen des Lieferers aus der Geschäftsverbindung der Vertragspartner behält sich der Lieferer das Eigentum an den von ihm gelieferten Gegenständen vor. Dies gilt auch im Falle einer Bearbeitung der Gegenstände durch den Besteller, die als für den Lieferer erfolgt gilt.

Der Besteller wird ermächtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs die gelieferten Gegenstände weiterzuveräußern. Dabei tritt der Besteller seine Ansprüche gegen den Abnehmer bis zur Höhe der Gesamtforderung des Lieferers an diesen ab.

Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an den gelieferten Gegenständen hat der Besteller dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen.


Lieferung

Der Lieferer ist zur Teillieferung berechtigt.

Unwesentliche Beanstandungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.


Gewährleistung


Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus:
a) Der Besteller muss die Zahlungsbedingungen eingehalten haben.
b) Die Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort und vor der     Verwendung beanstandet worden und die Ware hat sich noch in der ursprüngliche Umschließung     befunden und ist inzwischen nicht von der Bestimmungsstation weiterversandt worden.

Macht der Besteller später das Vorliegen von verborgenen Mängeln geltend, so hat er den Nachweis zu führen, dass die Mängel auch bei sorgfältiger Prüfung nach Empfang der Ware nicht erkennbar gewesen sind.

Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Der Lieferer hat in jedem Fall das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.


Schlussbestimmungen


Ohne die Zustimmung des Lieferers darf der Besteller seine Rechte nicht auf Dritte übertragen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Köln. Der Lieferer ist berechtigt, ohne Rücksicht auf den Streitwert beim Amtsgericht Bergheim zu klagen.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht.

Ist eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so bleiben die übrigen Vorschriften unberührt.