I.
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2.
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II.
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2.
3.
II.
III.
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4.
5.
V.
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4.
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6.
7.
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VI.
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3.
VII.
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VIII.
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IX.
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X.
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4.
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Allgemeines
Die Abwicklung uns erteilter Aufträge erfolgt ausschließlich
nach den nachstehenden Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen
des Bestellers werden nicht anerkannt.
Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur gültig,
wenn sie schriftlich vom Lieferer bestätigt worden sind. Sie
gelten jeweils nur für den Fall, für den sie vereinbart
worden sind.
Jede Zusage eines Bevollmächtigten des Lieferers bedarf zu
ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Angebot
Angebote des Lieferers sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung
freibleibend.
Der Vertrag kommt mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung
des Lieferers zustande.
Die in dem Angebot enthaltenen Angaben über Gewichte und Maße
sind Annäherungswerte. Der Lieferer behält sich bei allen
Aufträgen 10 %ige Mehr- oder Minderlieferungen vor.
Lieferumfang
Der Lieferumfang richtet sich ausschließlich nach der schriftlichen
Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.
Lieferzeiten
Vereinbarte Lieferfristen laufen ab Absendung der Auftragsbestätigung,
es sei denn, der Besteller habe noch Unterlagen zur Verfügung
zu stellen, die zur Fertigung der Lieferung benötigt werden.
Durch die Mitteilung der Versandbereitschaft wird die Lieferfrist
eingehalten. Verzögert sich der Versand durch Umstände,
die der Besteller zu vertreten hat, so gilt als Versandtag der Tag
der Versandbereitschaft bei dem Lieferer.
Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer von Hindernissen,
die nicht im Einflussbereich des Lieferers liegen. Hierher gehören
zum Beispiel behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung,
Verzögerung seitens des Vorlieferers usw. Ereignisse dieser
Art berechtigen den Lieferer zum Rücktritt vom Vertrag.
Nach Ablauf der Lieferfrist kann der Besteller, wenn er eine angemessene
Nachfrist mit Ablehnungsandrohung gesetzt hat, vom Vertrag zurücktreten.
Schadenersatzansprüche oder Ansprüche auf Erstattung irgendwelcher
Aufwendungen stehen ihm nicht zu.
Verzögert sich die Lieferung aus in der Person des Bestellers
liegenden Gründen, so hat er die dadurch entstehenden Mehrkosten
für Lagerung, Transport, Überarbeitung usw. zu tragen.
Preise
und Zahlungen
Den
Preisen liegen die bei Vertragsabschluss gegebenen Lohn-, Material-
und Energie-kosten zugrunde. Bei Änderung dieser Kosten bis
zur Auslieferung ist der Lieferer zu einer Anpassung der vereinbarten
Preise an die geänderten Kosten berechtigt.
Zahlungen sind gemäß der genannten Bedingungen zu leisten.
Die Forderungen des Lieferers werden fällig bei Lieferung bzw.
bei Meldung der Versandbereitschaft.
Zahlungsverzug tritt ohne Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit ein.
In diesem Fall ist der Lieferer berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen.
Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Bei Zahlungsverzug kann die Gesamtforderung aus der Geschäftsverbindung
vom Lieferer für fällig erklärt werden. Anweisungen
des Bestellers bezüglich der Verrechnung von Zahlungen sind
unwirksam.
Diskontspesen, Wechselsteuer und Verzugszinsen sind sofort zu zahlen.
Während des Verzugs des Bestellers entfällt die Gewährleistungspflicht
des Lieferers.
Der Besteller darf gegen die Forderungen des Lieferers weder aufrechnen
noch steht ihm ein Zurückhaltungsrecht zu.
Bei Verzug des Bestellers darf der Lieferer seine gesamte Restforderung
sofort fällig stellen. Er ist befugt, die Durchführung
der Lieferung von einer Vorauszahlung des Auftragsgebers abhängig
zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass die Ansprüche
des Lieferers gefährdet sind, so ist der Lieferer berechtigt,
Vorauszahlungen oder ausreichende Sicherheit zu verlangen. Wird
dies abgelehnt, so kann der Lieferer unter Ausschluss jeglicher
Ersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten.
Gefahrübergang
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr
geht mit beendeter Verladung auf den Besteller über.
Verzögert sich der Versand aus nicht vom Lieferer zu vertretenden
Gründen, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft
auf den Besteller über.
Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und Kosten des Bestellers.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen des Lieferers aus
der Geschäftsverbindung der Vertragspartner behält sich
der Lieferer das Eigentum an den von ihm gelieferten Gegenständen
vor. Dies gilt auch im Falle einer Bearbeitung der Gegenstände
durch den Besteller, die als für den Lieferer erfolgt gilt.
Der
Besteller wird ermächtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs die gelieferten Gegenstände weiterzuveräußern.
Dabei tritt der Besteller seine Ansprüche gegen den Abnehmer
bis zur Höhe der Gesamtforderung des Lieferers an diesen ab.
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen an den gelieferten Gegenständen
hat der Besteller dem Lieferer unverzüglich anzuzeigen.
Lieferung
Der Lieferer ist zur Teillieferung berechtigt.
Unwesentliche Beanstandungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.
Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche des Bestellers setzen voraus:
a) Der Besteller muss die Zahlungsbedingungen eingehalten haben.
b) Die Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Ware
am Bestimmungsort und vor der Verwendung
beanstandet worden und die Ware hat sich noch in der ursprüngliche
Umschließung befunden und ist inzwischen
nicht von der Bestimmungsstation weiterversandt worden.
Macht der Besteller später das Vorliegen von verborgenen Mängeln
geltend, so hat er den Nachweis zu führen, dass die Mängel
auch bei sorgfältiger Prüfung nach Empfang der Ware nicht
erkennbar gewesen sind.
Mängel eines Teils berechtigen nicht zur Beanstandung der ganzen
Lieferung. Der Lieferer hat in jedem Fall das Recht der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung.
Schlussbestimmungen
Ohne die Zustimmung des Lieferers darf der Besteller seine Rechte
nicht auf Dritte übertragen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Köln. Der Lieferer ist
berechtigt, ohne Rücksicht auf den Streitwert beim Amtsgericht
Bergheim zu klagen.
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt deutsches Recht.
Ist eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam, so bleiben die
übrigen Vorschriften unberührt.
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